Demokratie, Meinungsfreiheit, Menschenwürde, Religionsfreiheit, der Schutz von Ehe und Familie – vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz verkündet und trat damit in Kraft. Im Jahr 1990 wurde das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung. Es ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
„Das Grundgesetz ist das zentrale Dokument unserer freiheitlichen Demokratie. Was von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes zunächst als Übergangslösung konzipiert wurde, hat sich zu einem starken Fundament entwickelt. Im Zentrum des Grundgesetzes steht der Mensch mit seiner unantastbaren Würde. Die Freiheit des Einzelnen, das Bekenntnis zur Europäischen Union, die Voraussetzungen für den Auslandseinsatz der Bundeswehr, das Zusammenspiel der Verfassungsorgane – der Parlamentarische Rat, der das Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte ausgearbeitet, hat sich von den Lehren aus der deutschen Geschichte leiten lassen. Ein Kernstück sind die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Sie binden alle Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht. Wer erfahren will, wer wir sind, der sollte das Grundgesetz lesen. Es ist uns Richtschnur und die Grundlage unseres Zusammenlebens. Wer zu uns kommt, zu uns gehören möchte, der muss Grundgesetz und seine Gebote befolgen. Nur dann können wir es mit Leben füllen und unsere Werte gegen innere und äußere Feinde erfolgreich verteidigen“, so Dr. Anemone Bippes.
Foto: ©Bundeszentrale für politische Bildung