Fachkräftezuwanderungs- gesetz schnell umsetzen

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CDU Baden-Württemberg setzt auf eine gesetzliche Regelung auf Grundlage des kanadischen Zuwanderungsgesetzes

Der Fachkräftemangel wird immer gravierender. Praktikable, schnelle Lösungen durch die Bundesregierung sind leider nicht in Sicht. Für 2019 prognostiziert die Bundesregierung noch ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes in Höhe von nur 1,8 Prozent.

„Doch selbst dieser Wert könnte durch den vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen vorherrschende Personalmangel nach unten korrigiert werden. Vor allem in der Baubranche ist mit ausbleibenden Investitionen zu rechnen“, meint Dr. Anemone Bippes, Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung von CDU / CSU (MIT) in Baden-Baden / Rastatt. Anemone Bippes begrüßt eine Initiative der CDU Baden-Württemberg zur Lösung des Fachkräftemangels in Deutschland.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) macht deutlich, dass vom Fachkräftemangel vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) betroffen sind. KMU stellen rund 99 Prozent der Unternehmen in Deutschland. Vom Mangel sind immer mehr Regionen und Branchen betroffen. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern können jede dritte offene Stelle nicht besetzen. Dabei handelt sich insbesondere um handwerkliche Berufe, für die eine Berufsausbildung nötig ist: Altenpfleger, Bauelektriker, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechniker.

Eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Wirtschaftswachstum in Deutschland durch den Mangel an Fachkräften jährlich um rund ein Prozent verringert. Bis zu 30 Milliarden Euro könnte die Wirtschaftsleistung höher ausfallen, heißt es in der IW-Untersuchung, die über alle Branchen hinweg einen Bedarf von 440.000 Fachkräften sieht.
Die CDU Baden-Württemberg setzt sich auf Bundesebene für die schnelle Einführung eines Fachkräftezuwanderungsgesetzes ein. Dabei können folgende Punkte des kanadischen Zuwanderungssystems Vorbild sein:

1. Die Einwanderung nach Deutschland wird zukünftig über ein Punktesystem gesteuert.
2. Die Punkteregelungen basieren auf folgendem Prinzip: Voraussetzung für ein sicheres Aufenthaltsrecht ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl. Punkte gibt es, wenn festgelegte, immer an die aktuellen Bedürfnisse angepasste Kriterien erfüllt werden, z. B. berufliche Qualifikation, deutsche Sprachkenntnisse, Bedarfe der Wirtschaft, Vermögen, vorhandene Anknüpfungspunkte zu Deutschland (Verwandte schon im Land, Voraufenthalte) und – bei bereits hier lebenden Personen – besondere Integrationsleistungen (z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten).
3. Rechtskräftig verurteilte Straftäter können nicht einwandern.